Wir prü­fen Ihre Absturz­si­che­run­gen (PSA) und Anschlagmittel

Über­prü­fung und Dokumentation

Ein Fach­mann muss ein­mal jähr­lich ran

Prü­fung von Absturzsicherungen

Wie auch vie­le ande­re Tei­le Ihrer Aus­rüs­tung müs­sen Absturz­si­che­run­gen min­des­tens ein­mal jähr­lich von einem sach­kun­di­gen Fach­mann über­prüft und doku­men­tiert wer­den. Das regelt die BGR/­GUV-R198 – Ein­satz von per­sön­li­cher Schutz­aus­rüs­tung (PSA) gegen Absturz. Danach ist die Prü­fung min­des­tens 1x jähr­lich von einem Sach­kun­di­gen durch­zu­füh­ren und zu dokumentieren.

Prü­fung von Anschlagmitteln

Eben­so für Anschlag­mit­tel gilt, dass sie nach den gül­ti­gen Nor­men regel­mä­ßig geprüft wer­den müs­sen. Das wie­der­um regelt die BGR 500 – Betrei­ben von Arbeits­mit­teln.
Wei­sen Ihre Arbeits­mit­tel Schä­den oder Män­gel auf oder unter­lie­gen sie Ein­flüs­sen, die zu gefähr­li­chen Situa­tio­nen füh­ren kön­nen, müs­sen die­se durch einen sach­kun­di­gen Fach­mann über­prüft wer­den.
Die­se Prü­fun­gen sind eben­falls min­des­tens ein­mal jähr­lich durch­zu­füh­ren und zu doku­men­tie­ren. Oft wird ver­sucht, dies inner­halb der Fir­ma abzu­wi­ckeln. Aber ist der Ein­satz eige­nen Per­so­nals wirk­lich güns­ti­ger? Rech­net man Schu­lun­gen, For­mu­la­rer­stel­lung und Prüf­zeit mit, kommt man auf einen erheb­li­chen Kos­ten­auf­wand. Und im Ernst­fall haf­ten Sie auch dafür. Des­halb über­neh­men wir als Pro­fi die­se Arbeit unkom­pli­ziert für Sie.

Gern unter­brei­ten wir Ihnen ein indi­vi­du­el­les Ange­bot für Ihr Unternehmen.

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